Fissurenversiegelung

1. Idee der Fissurenversiegelung
Die Kauflächen von Backenzähnen weisen Bereiche auf, die sich der Mundhygiene entziehen. Um das Entstehen von Karies zu verhindern, kann eine dünne Schicht eines durch Licht aushärtbaren Kunststoffes aufgebracht werden, um diese Stellen dauerhaft zu versiegeln.
Zeichnung von Dr. Tosse, Fissur ohne VersiegelungZeichnung von Dr. Tosse, Fissur mit Versiegelung Zeichnung von Dr. Tosse, Fissur mit Versiegelung

2. Anatomie der Kauflächen
Die Kauflächen der Backenzähne (Molaren) haben ein ausgeprägtes Relief. Die Tiefe des Tales nennt man Fissur. Häufig tritt das Problem auf, dass der Durchmesser der Borsten der Zahnbürste größer ist, als die Schmalheit die Tiefe der Fissur. Es sind somit nicht pflegbare Zonen. Trotz korrekter Putztechnik kommen die Borsten nicht bis auf den Grund der Fissur. Zwangsläufig kommt es in diesen Fällen zur Entstehung von Karies.

Grundsätzlich können auch die kleinen Backenzähne (Prämolaren) schlecht pflegbare Fissuren aufweisen. Im Einzelfall sollte entschieden werden, ob eine Versiegelung der Prämolaren angezeigt ist.

Aufgrund ihrer Schmelzbeschaffenheit können bei Milchzähnen keine Versiegelungen durchgeführt werden. Die Oberfläche des Milchzahnschmelzes lässt sich nicht so vorbereiten, dass das Versiegelungsmaterial dauerhaft hält.

3. Zeitpunkt der Fissurenversiegelung
Die Fissurenversiegelung ist eine Therapie des Erwachsenen Zahnes. Der beste Zeitpunkt ist dann gegeben, wenn der zu versiegelnde Zahn gerade durchgebrochen ist. Die ersten bleibenden Molaren brechen etwa im sechsten Lebensjahr durch, die zweiten Molaren etwa im 12. Lebensjahr.

4. Durchführung der Fissurenversiegelung
Um es vorweg zu nehmen: Es handelt sich um eine absolut schmerzfreie Behandlung, die nur wenig Zeit erfordert. Zunächst wird der zu behandelnde Zahn gereinigt. Dann werden mit einem sauren Gel die Bereiche der Kaufläche vorbereitet, die später versiegelt werden sollen. Das Gel wird einfach mit dem Wasserstrahl abgespült. Dann wird das Versiegelungsmaterial aufgetragen. Nur absolut kleinste Mengen sind erforderlich. Nun wird der Versiegler mit Licht ausgehärtet. Am Ende wird kontrolliert, ob der Biss noch stimmt oder ob es zu einer Erhöhung gekommen ist. In diesem Fall, der allerdings sehr selten vorkommt, wird mit einem kleinen Gummipolierer der Überschuss entfernt.

5. Verhalten nach der Fissurenversiegelung
Am Ende der Behandlung ist das Versiegelungsmaterial komplett ausgehärtet. Es kann sofort gekaut, bzw. gegessen werden. Eine Fissurenversiegelung ersetzt nicht die regelmäßige Mundhygiene. Im Gegenteil: Bei unzureichender Mundhygiene sollten Fissurenversiegelungen nicht durchgeführt werden.

6. Erstattung der Behandlungskosten der Fissurenversiegelung
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Fissurenversiegelung ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr bei Molaren. Die Versiegelung der Prämolaren wird grundsätzlich nicht erstattet. Der Leistungsumfang liegt bei etwas 11,50 Euro je Zahn - das sollte kein Hindernis für eine effektive Vorsorge sein.

Private Krankenversicherungen übernehmen immer die Kosten dieser Behandlung, unabhängig vom Alter des Patienten, auch die Versiegelung der Prämolaren wird erstattet.

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