Füllungen

Sind Teile der natürlichen Zahnhartsubstanz zerstört, hat der Zahn ein Loch, bietet sich bei kleinen Defekten eine Behandlung mit einer Füllung an. Abhängig von der Größe des Defektes und der Lokalisierung des Zahnes in der Mundhöhle kommen verschiedene Verfahren in Betracht:
- Füllungen aus Amalgam
- Adhäsive Füllungen
- Einlagefüllungen (Inlays)


Füllungen aus Amalgam
Amalgam ist eine Legierung, also eine Mischung aus verschiedenen Metallen. Es gab in den letzten Jahrzehnten eine Entwicklung in der Zusammensetzung der unterschiedlichen Bestandteile. Immer ist Quecksilber vorhanden. Das Quecksilber sorgt dafür, dass die Amalgamlegierung bei Raumtemperatur verarbeitbar und später über die Zeit aushärtet. Insbesondere das Quecksilber als Bestandteil der Amalgamfüllung ist in der Vergangenheit in den Focus der Kritik geraten. Teile des Quecksilbers und Teile anderer Legierungsbestandteile verlassen die Füllung und sind im restlichen Körper nachweisbar. Der Grad der möglichen Schädigung wird weiterhin diskutiert. Verschiedene Länder handhaben die Verwendung von Quecksilber in Zahnfüllungen unterschiedlich. Während z.B. in Schweden mittlerweile ganz darauf verzichtet wird, gelten in Deutschland bis auf einige Ausnahmen keine generellen Einschränkungen.

Keine Amalgamfüllungen sollen in Deutschland durchgeführt werden bei folgenden Patientengruppen:
- Schwangere
- Patienten mit verringerter Nierenfunktion

Eine sorgfältige Überprüfung der Indikation zur Behandlung mit Amalgam soll durchgeführt werden bei:
- Kindern

Harte wissenschaftliche Erkenntnisse bestehen zu diesen Empfehlungen zum Teil allerdings nicht. International kann ein Bestreben festgestellt werden, auf Dauer ganz auf die Verwendung von Quecksilber bei der Behandlung mit Zahnfüllungen zu verzichten.

Es gibt noch andere Argumente gegen Amalgam. Häufig muss ein über die kariöse Zerstörung hinaus größeres Loch in den Zahn geschliffen werden, um die Füllung zum Halten zu bringen. Dies bedeutet größeres Opfer an gesunder Substanz. Ein anderer Nachteil ist sicher die Farbe. Zugegebenermaßen kein medizinischer Nachteil. Trotzdem ist für viele Patienten das natürliche Aussehen von Zahnrestaurationen auch ein wichtiges Argument.

Da mittlerweile eine Reihe von sinnvollen und bezahlbaren Alternativen zu Amalgam bestehen, ist die Verwendung nicht unbedingt weiter notwendig. Fast alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten sind zahnfarbend. Viele Zahnarztpraxen fertigen seit Jahren keine Amalgamfüllungen mehr an.


Adhäsive Füllungen
Anders als eine Füllung aus einer Amalgamlegierung, die aufgrund ihrer Form im Zahn hält, ist die adhäsive Füllung geklebt. In den letzten Jahren hat eine ganze Reihe von technischen Weiterentwicklungen zu wahren Revolutionen speziell dieses Aspektes geführt. Die Art der Klebung sagt nichts über das verwendete Füllungsmaterial aus. Grundsätzlich unterscheiden sich plastische Füllungsmaterialen durch ihre Bestandteile, vor allem durch die Menge des Bestandteils an festen Füllkörpern. Die Anforderungen für die Behandlung von Frontzähnen sind andere als die von Seitenzähnen. Frontzahnfüllungen sollen perfekt aussehen. Farbe, Glanz, natürliche Anmutung stehen im Vordergrund. Da Frontzähne nicht so stark durch Kaukräfte belastet werden, kann der Füllstoffanteil kleiner sein, als der von Seitenzahnfüllungen im kautragenden Bereich. Bei Seitenzahnfüllungen spielt eher der Festkörperanteil eine Rolle. Durch die Verwendung von nano-Technologie bei der industriellen Herstellung dieser Füllungsmaterialien können mittlerweile Füllstoffanteil von fast 90% erreicht werden. Leider führt dies nicht zu gleichen Materialeigenschaften wie bei im Labor hergestellten Vollkeramik-Inlays.

Bis zu einer gewissen Füllungsgröße sind adhäsive Füllungen eine gute Alternative zu Amalgamfüllungen. Bei kleinen Defekten können adhäsive Füllungen mit hohem Keramikanteil in der Abwägung von Vor- und Nachteilen besser sein als keramische Inlays. Das Maß an Opfer von gesunder Zahnhartsubstanz ist im Vergleich zu Amalgam oder Inlay regelmäßig kleiner.

Erstattung der Behandlung mit adhäsiven Füllungen durch Krankenversicherungen
Die Erstattung der Behandlungskosten bei der Versorgung mit adhäsiven Füllungen sind Bestandteil aller privater Krankenversicherungsverträge. Je nach Schwierigkeitsgrad und Aufwand erfolgt eine vollständige Erstattung. Bei gesetzlich Versicherten kann grundsätzlich eine Abrechnung einer Amalgamfüllung über die Krankenversicherungskarte erfolgen. So verbleibt lediglich ein Eigenanteil. Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte können - je nach abgeschlossenem Vertrag - einen Teil des Eigenanteils übernehmen.


Einlagefüllungen (Inlays)
Bitte lesen Sie den ausführlichen Artikel über Inlays. Dort wird auf die verschiedenen Möglichkeiten von Materialien wie Gold oder Keramik eingegangen.

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