In vielen Verträgen von privaten Krankenversicherungen werden mittlerweile die Versicherten verpflichtet, jede Art von Zahnersatz vor Beginn der Behandlung in Form eines Heil- und Kostenplanes zu beantragen. Wird ohne Kenntnis des privaten Krankenversicherers mit der Versorgung begonnen, kann es zu einer Verweigerung der Erstattung der Behandlungskosten kommen. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung kann diese Frage klären.
Grundsätzlich gilt folgende Reihenfolge bei der Einreichung der Unterlagen:
1. Heil- und Kostenplan zur privaten Krankenversicherung
Der Heil- und Kostenplan wird von Ihnen an die private Krankenversicherung geschickt oder persönlich eingereicht. Die private Krankenversicherung prüft und genehmigt den Heil- und Kostenplan und sendet ihn an Sie zurück. In einem Anschreiben ist schriftlich die Höhe der Erstattung vermerkt.
2. Genehmigten Heil- und Kostenplan unterschrieben an die Praxis
Nachdem Sie die von der Krankenversicherung bearbeiteten Unterlagen zurückbekommen haben, können Sie eine Entscheidung treffen, ob die von uns für Sie beantragte Therapie aus finanzieller Sicht möglich ist. Bei Unklarheiten ist zunächst die private Krankenversicherung oder der Versicherungsvermittler Ihr Ansprechpartner. Bleiben Fragen offen, versuchen wir Sie bestmöglich zu unterstützen. Wenn Sie einverstanden sind, wird der Heil- und Kostenplan von Ihnen unterzeichnet - vorher kann nicht mit der Arbeit begonnen werden.
3. Terminvereinbarung
Sind alle Fragen geklärt, kann ein Termin zur Durchführung der geplanten prothetischen Versorgung vereinbart werden. Die Damen an der Rezeption werden einen mit Ihnen zusammen einen passenden Zeitpunkt zum Beginn der Behandlung finden und Ihnen letzte Fragen beantworten.